Gefahrgut Lithium-Ionen-Batterien

Ein Beitrag von Steffen Möritz

 


Lithium-Ionen-Batterien von e-Bikes stellen Gefahrgut dar. Händler und Hersteller sind daher gesetzlich verpflichtet, an einer Gefahrgutunterweisung gemäß 1.3 ADR mit anschließender Prüfung teilzunehmen.


Als verantwortungsbewusstes Unternehmen  hat Steffen Möritz Custom Bikes das entsprechende Zertifikat erteilt bekommen.


zertifikat

Schreibe einen Kommentar